Rechtliches
Mietbedingungen
Kurz und verständlich: was gilt, wenn du bei uns Bubble Balls mietest.
Hinweis für die Inhaberin / den Inhaber: Dieser Text ist eine praxisnahe Vorlage. Lass die markierten Stellen prüfen und ergänze deine eigenen Konditionen (Kaution, Fristen, Versicherung), bevor die Seite live geht.
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Bubble Balls und Zubehör zwischen Bubble Boss (Vermieterin) und der mietenden Person oder Organisation (Mieterin).
2. Zustandekommen des Vertrags
Eine Anfrage über das Formular oder per E-Mail ist unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung (E-Mail genügt) zustande.
3. Preise und Zahlung
- Mindestmiete: 6 Bälle pro Buchung.
- CHF 40.– pro Ball für den ersten Miettag.
- CHF 25.– pro Ball für jeden weiteren Miettag.
- Alle Preise in Schweizer Franken. Bubble Boss ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, es wird keine MwSt. erhoben.
- Zahlung: bar bei der Übergabe oder nach Absprache auf Rechnung.
- Kaution: Wir erheben grundsätzlich keine Kaution. Änderungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei grossen Mieten oder Neukunden ohne Referenz.
4. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
Ein Miettag umfasst den vereinbarten Kalendertag. Abholung und Rückgabe erfolgen nach Vereinbarung in St. Gallen. Ort und Zeit werden mit der Bestätigung abgemacht. Wird das Material verspätet zurückgegeben, wird ein weiterer Miettag verrechnet.
Das Material wird sauber, vollständig und trocken zurückgegeben. Normale Spuren vom Spielen auf Rasen sind in Ordnung. Für grobe Verschmutzungen (z. B. Schlamm, Farbe, Getränke) oder nass zurückgegebene Bälle wird eine Reinigungspauschale von CHF 60.– pro Miete verrechnet.
5. Pflichten der Mieterin
- Das Material wird sorgfältig und nur bestimmungsgemäss verwendet.
- Gespielt wird ausschliesslich auf Rasen oder in der Halle, auf ebenem Untergrund ohne spitze oder scharfe Gegenstände. Sand, Kies und Asphalt sind nicht erlaubt: Sie zerkratzen die Hülle und können Risse oder Löcher verursachen, durch die der Ball Luft verliert. Schäden durch ungeeigneten Untergrund gelten als unsachgemässer Gebrauch (Ziffer 7).
- Die Mieterin instruiert alle Teilnehmenden über die Sicherheitsregeln: keine Angriffe von hinten, kein Schmuck, keine Brillen, keine Schuhe mit Metallstollen, keine Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
- Teilnehmende unter 16 Jahren spielen nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person.
- Das Material wird nicht an Dritte weitervermietet und nicht bei Sturm oder Gewitter verwendet.
6. Haftung
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bubble Boss haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während der Mietdauer entstehen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Mieterin haftet für Schäden, die durch sie oder die Teilnehmenden verursacht werden, und stellt Bubble Boss von Ansprüchen Dritter frei.
7. Schäden und Verlust
Normale Gebrauchsspuren sind im Mietpreis enthalten. Schäden durch unsachgemässen Gebrauch – dazu gehört auch das Spielen auf Sand, Kies oder Asphalt – gehen zulasten der Mieterin. Reparierbare Schäden werden zum Selbstkostenpreis verrechnet. Bei Totalschaden oder Verlust wird der Zeitwert des Balls in Rechnung gestellt. Der Ersatzwert beträgt CHF 400.– pro Ball. Schäden sind uns unverzüglich zu melden.
8. Annullierung
- Bis 7 Tage vor dem Miettermin: kostenlos.
- Danach: 50 % des Mietpreises; am Miettag selbst 100 %.
- Bei anhaltend schlechtem Wetter suchen wir gemeinsam einen Ersatztermin, sofern die Bälle verfügbar sind.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Konsumentinnen und Konsumenten können uns ausserdem an ihrem Wohnsitz einklagen.
Stand: September 2026